Diese Ordnung regelt den Spiel- und Sportbetrieb sowie die Nutzung der Tennisanlage.
1. Pflege der Anlage
Die Plätze dürfen nur mit geeigneten Tennisschuhen bespielt werden.
Vor Spielbeginn und erforderlichenfalls auch zwischendurch (während eines über 2 Stunden dauernden Doppels, bei Trockenheit oder bei starkem Wind) ist sowohl der Platz als auch der angrenzende Bereich (bis zum Zaun bzw. halbe Strecke bis zum nächsten Platz) ausgiebig zu wässern.
Nach dem Spiel, d.h. rechtzeitig vor Ablauf der Spielzeit ist eine sorgfältige Platzpflege zu betreiben, und zwar in folgender Reihenfolge:
• Abziehen des Platzes, auch den angrenzenden Bereich, mit den vorgesehene Matten. Löcher und kleine Unebenheiten sind auszugleichen. (Gerät steht am Spielfeldrand)
• Linien nur leicht abfegen.
• Platz ausgiebig wässern, wenn keine direkte Folgebelegung erfolgt.
• Die Räumlichkeiten des Clubhauses dürfen mit den benutzten Tennisschuhen nicht betreten werden.
Einzelanweisungen des Platzwartes oder den Vorstandsmitgliedern sind darüber hinaus unbedingt zu befolgen.
2. Spielberechtigung
Spielberechtigt sind nur aktive Mitglieder. Die Spielberechtigung setzt die pünktliche Bezahlung des Beitrages voraus.
3. Platzbelegung
Ein Platz gilt als belegt, wenn sich der Spieler in den Wochenplan einträgt, und auf der Anlage anwesend ist. Spätestens 10 Minuten nach Beginn der vollen Stunde müssen sämtliche Spieler auf der Anlage sein. Ist dies nicht der Fall, wird der belegte Platz wieder frei.
Eine Platzbelegung durch Eintragungen falscher Namen ist nicht gestattet.
Die Belegungsdauer für ein Einzel beträgt 1 Stunde, für ein Doppel 2 Stunden.
Spieler, die am selben Tag noch nicht gespielt haben, sind gegenüber anderen, die bereits gespielt haben, bevorrechtigt.
Jugendliche sind wochentags bis 18.00 h Uhr spielberechtigt. Sie dürfen nach 18:00 h an Wochentagen und am Wochenende nur dann spielen, wenn erwachsene Mitglieder nicht alle Plätze belegt haben. Mit erwachsenen aktiven Mitgliedern können Jugendliche auch nach 18.00 h spielen (jedoch nicht mit erwachsenen Schülern, Azubis und Studenten).
4. Spielbeginn und Spieldauer
Das Einzel dauert 1 Stunde, das Doppel 2 Stunden, abzüglich der Zeit für die anschließende Platzpflege (s. Ziffer 1). Spielbeginn und Spielende nur zur vollen Stunde.
Wer in einem Einzel gespielt hat, darf anschließend kein Doppel mehr spielen, angenommen der Platz ist frei. Ein Doppel unter Beteiligung von Gästen darf nur über 1 Stunde gespielt werden. 2 Stunden sind zulässig, wenn andere Club- Mitglieder den Platz nicht beanspruchen.
5. Gäste
Nichtmitglieder können während der Sommersaison Plätze belegen, allerdings nur in der Zeit von Montag bis Freitag, jeweils bis 17.00 Uhr. Darüber hinaus nur, wenn die Plätze nicht von Mitgliedern beansprucht werden.
Die Spielgebühr beträgt z.Z. 15,-- Euro Stunde und Platz für Gäste. Bei erwachsenen Mitgliedern mit Gast 5,--€ pro Stunde.
Vor Spielbeginn sind im Gästebuch (liegt im Vorraum zu den Umkleideräumen aus) die Spielzeit, den Platz und den Namen des einladenden Clubmitgliedes und eingeladenen Gastes einzutragen. Ebenfalls in den ausgehängten Wochenplan.
Das einladende Clubmitglied haftet für die zu entrichtende Spielgebühr, die vom Kassenwart nach der Saison von seinem Konto abgebucht wird. Für Jugendliche gilt diese Gästeregelung nicht.
6. Mitgliedertraining
Clubmitglieder dürfen nur Clubmitgliedern Training geben.
7. Jugend- und Mannschaftstraining
Über Jugend- und Mannschaftstraining wird vor Saisonbeginn ein Aushang erstellt. Die vorgegebenen Zeiten sind zu beachten.
8. Turnier- und Wettspielplan
Dieser Spielplan mit sämtlichen Spielterminen wird vor Beginn der Saison im Clubhaus ausgehängt. Die Mitglieder werden gebeten, die Termine vorzumerken damit Enttäuschungen wegen der in diesem Zusammenhang erforderlichen Platzsperrung vermieden werden können.
9. Sonstiges
Bei starkem Spielbetrieb, wie z.B. bei Punktspielen, Turnieren, Mannschafts- bzw. Jugendtraining und Forderungsspielen können von Vorstandsmitgliedern jederzeit Sonderregelungen getroffen werden. Die Schilder ,,Platz gesperrt oder, Turnier sind unbedingt zu beachten.
Kinder auf der Anlage obliegen der Aufsichtspflicht der Eltern.
Hunde sind auf der Platzanlage an der Leine zu führen, und dürfen nicht auf die Plätze mitgenommen werden.
Der TC Probstei e.V. haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Benutzer der Tennisanlage haftet für Schäden, die auf Grund unsachgemäßer Benutzung entstanden sind.
Verstöße gegen diese Ordnung können Spielverbot nach sich ziehen.
Vorstandsmitglieder und Platzwart haben Weisungsbefugnis. Differenzen sind nur mit Vorstandsmitgliedern zu klären.
Gez. der Vorstand
Schönberg, Mai 2023